PIM Gold GmbH in Insolvenz

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PIM Gold GmbH in Insolvenz

Die schlechten Nachrichten für die Kunden der PIM Gold GmbH hören nicht auf. Nunmehr wurde durch die PIM Gold GmbH und die Vertriebsgesellschaft Premium Gold Deutschland (PGD) Insolvenzantrag gestellt.

Das zuständige Insolvenzgericht Offenbach hat am 30.09.2019 im Insolvenzeröffnungsverfahren der PIM Gold GmbH (Az.: 8 IN 402/19) ein allgemeines Verfügungsverbot erlassen und Herrn Rechtsanwalt Dr. Renald Metoja aus Lauda-Königshofen zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt.

Was bedeutet eine Insolvenz für die Kunden der PIM Gold GmbH?

Die Kunden der PIM Gold GmbH sollten im Insolvenzfall eigentlich gesichert sein. Die Verträge sahen vor, dass das eingelagerte Gold den Kunden sicherungsübereignet wird. Den Kunden würde im Insolvenzverfahren dann ein Absonderungsrecht zustehen. Das Gold könnten die Kunden zwar nicht vom Insolvenzverwalter herausverlangen, jedoch den Erlös, den der Insolvenzverwalter aus der Verwertung des Goldes erlangt.

Voraussetzung ist jedoch, dass sich das eingelagerte Gold exakt einem konkreten Kunden zuordnen lässt. Lässt sich dies nicht bestimmen, können keine Rechte aus dem Sicherungseigentum geltend gemacht werden. Ob das Gold im Depot als Sammelbestand für die PIM Gold GmbH oder für die einzelnen Kunden verwahrt wurde, ist unklar.

Bestätigt sich der  Verdacht der Staatsanwaltschaft und wurde mit den Kundengeldern erst gar kein Gold angeschafft, können die Kunden selbstverständlich auch kein Sicherungseigentum erworben haben. Den Kunden bleibt bei Insolvenzeröffnung dann nur die Möglichkeit, ihren Schadensersatzanspruch im Insolvenzverfahren zur Insolvenztabelle anzumelden.  In der Regel wird sich dann allenfalls ein Teil der Forderung durchsetzen lassen.

Andererseits bietet das Insolvenzverfahren auch Vorteile, da in einem geordneten Verfahren das vorhandene Vermögen auf die Gläubiger gleichmäßig verteilt wird und hierdurch ein sog. Windhunderennen vermieden wird.

Wird das von der Staatsanwaltschaft beschlagnahmte Gold und sonstige Vermögen der PIM Gold arrestiert, gehört dieses im Insolvenzverfahren zur Insolvenzmasse und steht zur Befriedigung sämtlicher Gläubiger der PIM Gold GmbH zur Verfügung.

Der Insolvenzverwalter wird auch prüfen müssen, ob er von der PIM Gold GmbH geleistete Zahlungen (wie Provisionen etc.) anfechten und die Rückzahlung verlangen kann. Dies kann selbstverständlich auch Kunden der PIM Gold GmbH treffen, die vermeintlich erworbenes Gold an die PIM Gold GmbH „wiederverkauft“ haben und hierfür einen Kaufpreis erhalten haben. Stand der Kaufpreiszahlung kein Gegenwert in Gold gegenüber, dürfte eine unentgeltliche Leistung der PIM Gold GmbH vorliegen, die angefochten werden kann, es sei denn die Zahlung liegt länger als vier Jahre vor Insolvenzantragstellung zurück.

Letztlich steht erst am Schluss eines Insolvenzverfahrens fest, ob und wenn ja, in welcher Höhe, Zahlungen an die Insolvenzgläubiger erfolgen können. Neben etwaigen Schadensersatzansprüchen gegen Vermittler sowie Verantwortliche der PIM Gold GmbH, sollte man diese Möglichkeit  nicht ungenutzt lassen und bei Insolvenzeröffnung Ansprüche gegen die PIM Gold GmbH zur Insolvenztabelle anmelden.

Anleger sollten sich fachkundigen anwaltlichen Rat einholen, welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen.  Rechtsanwältin Naumann ist Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht in Leipzig und vertritt seit vielen Jahren Kapitalanleger bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche, so auch Kunden der PIM Gold GmbH. Sie erreichen Frau Rechtsanwältin Naumann unter Tel: 03 41/240 504-16 oder unter info@egh-rechtsanwaelte.de.

By |2021-07-02T11:45:36+02:00Oktober 1st, 2019|Allgemein, Bank- und Kapitalmarktrecht|Kommentare deaktiviert für PIM Gold GmbH in Insolvenz

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