Familienrecht

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Familienrecht2018-09-19T07:35:47+02:00

Als Formen des Zusammenlebens kennen wir die Ehe, die nichteheliche Lebensgemeinschaft und nicht eingetragene Lebenspartnerschaft für gleichgeschlechtliche Paare. Unabhängig davon, für welche dieser Formen Sie sich entscheiden, sollten Fragen der Altersabsicherung, des Vermögenserwerbs, der Erbfolge oder gemeinsamer Kinder individuell an Ihre Bedürfnisse angepasst werden.

In vielen Fällen ist es daher sinnvoll, sich möglichst frühzeitig im Vorfeld zu informieren.

Wir klären unsere Mandanten über die rechtlichen Konsequenzen der verschiedenen Formen des Zusammenlebens auf und entwickeln bei Bedarf familienrechtliche Vereinbarungen, etwa einen Ehe- oder Partnerschaftsvertrag. Hierbei berücksichtigen wir auch erbrechtliche oder gesellschaftsrechtliche Aspekte. Wir weisen auf die mögliche Anwendbarkeit ausländischen Rechts hin und zeigen nach deutschem Recht zulässige Regelungsmöglichkeiten auf.

Die Scheidung selbst betrifft nur die Auflösung der Ehe durch Urteil des Familiengerichtes. Davon zu unterscheiden sind die sogenannten Scheidungsfolgen, die die familien- und vermögensrechtlichen Folgen der Eheaufhebung betreffen. Über diese hat das Gericht nur dann zu befinden, wenn einer der Eheleute dies beantragt. Zu den Scheidungsfolgen gehören

• Versorgungsausgleich
• Ehegattenunterhalt
• Zugewinnausgleich
• Verteilung von Ehewohnung und Hausrat
• Kindesunterhalt
• Sorgerecht und Umgangsrecht

Wenn über die Scheidungsfolgen ein Einvernehmen erzielt wird, können die Eheleute zur Vorbereitung der geplanten Scheidung mit der Scheidungsfolgenvereinbarung auf dem Vereinbarungswege und damit “gütlich” einigen. Dann wird das Gericht nur noch über die Scheidung und über den Versorgungsausgleich entscheiden. Dies beschleunigt das Scheidungsverfahren und ist in jedem Fall kostengünstiger als die gerichtliche Entscheidung. ■

Familienrecht - EGH Eifert Geerts Harting Rechtsanwälte PartG mbB

Typische Verträge oder Erklärungen:
• Ehevertrag
• Lebenspartnerschaftsvertrag
• Vertrag für eine nichteheliche Lebensgemeinschaft
• Adoption
• Scheidungsfolgenvereinbarung.