Neben der Urkundstätigkeit in den dargestellten Rechts-gebieten kann der Notar auch auf weiteren ganz unterschiedlichen Gebieten der vorsorgenden Rechtspflege Urkunden aufnehmen. Hierzu zählt neben der Entwurfsfertigung, Beratung und Vertretung vor Gerichten und Behörden vor allem die treuhänderische Verwahrung von Geld und Wertsachen. Auch werden Notare häufig vom Erblasser als Testamentsvollstrecker eingesetzt.
Typische Verträge, Erklärungen und Rechtshandlungen:
• Aufnahme von Eiden und eidesstattlichen Versicherungen
• Beurkundung von Schuldanerkenntnissen und Zwangsvollstreckungsunterwerfungen
• Durchführung von Versteigerungen
• Beaufsichtigung von Verlosungen
• Aufnahme von Vermögensverzeichnissen
• Aufnahme von Wechsel- und Scheckprotesten
• Tatsachenbescheinigungen
• Beglaubigung von Unterschriften
• Beglaubigung von Abschriften