Wir beraten und vertreten Sie bei allen bank- und kapitalmarktrechtlichen Fragen, so unter anderem
- im Kreditrecht (Kündigung, Widerruf, Rechtmäßigkeit von Zinsanpassungen etc.) und im Kreditsicherungsrecht (Grundschulden, Hypotheken, Bürgschaften, Forderung von Nachsicherheiten etc.)
- bei der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen wegen fehlerhafter Anlageberatung/Anlagevermittlung/Vermögensverwaltung
- im Bankvertragsrecht (Konto, Bankentgelte, Kreditkartengeschäft)
- bei der Rückabwicklung von Beteiligungen im Wege der Prospekthaftung (geschlossene Fonds – wie Immobilienfonds, Schiffsfonds, Medienfonds, Lebensversicherungsfonds, Flugzeugfonds etc.), atypisch stille Beteiligungen, Genussrechtsbeteiligungen, partiarische Darlehen u.s.w.
- bei gesellschaftsrechtlichen Fragen im Zuge von Kapitalanlagen (z. B. Kündigung der Beteiligung, Durchsetzung von Abfindungsansprüchen nach Kündigung von Beteiligungen, Abwehr von Haftungsansprüchen gegen Anleger durch Gläubiger der Fondsgesellschaft bzw. Insolvenzverwalter des Fonds) )
- Widerspruch/Rücktritt (fondsgebundener) Lebensversicherungen
- Factoring/Leasing