Erbrecht

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Erbrecht2018-09-18T15:34:48+02:00

Wer also sicher sein möchte, dass die eigene Erbfolge tatsächlich dem persönlichen Willen entspricht, sollte sich rechtzeitig mit ihr auseinandersetzen und nichts dem Zufall überlassen.

Testamente kann man zwar auch eigenhändig errichten, eine rechtliche Beratung ist aber gleichwohl dringend zu empfehlen, denn erfahrungsgemäß entsprechen ohne notarielle Mitwirkung angefertigte Testamente nicht der vorgeschriebenen Form, sind oftmals unklar oder mehrdeutig formuliert und somit im günstigsten Falle auslegungsbedürftig oder anfechtbar und im schlimmsten Falle nichtig. Eine Familienstreitigkeit um das Erbe ist so vorprogrammiert. Gesetzlich vorgeschrieben ist die Mitwirkung des Notars ohnehin bei Erbverträgen, Erbanteilsübertragungen, Erbschaftsausschlagungen, Pflichtteilsverzichten sowie Erbauseinandersetzungen mit Grundbesitz.

Wir weisen auf steuerrechtliche Gestaltungsmöglichkeiten und auf vertragliche Lösungsansätze hin und hinterfragen, ob eine Übertragung zu Lebzeiten (im Wege der sogenannten “vorweggenommenen Erbfolge”) gegenüber einem Erwerb von Todes wegen im Einzelfall vorzugswürdig ist. Wenn Gesellschaftsanteile zum Nachlass gehören, überprüfen wir die Satzung oder den Gesellschaftsvertrag, um die erbrechtliche Gestaltung mit den gesellschaftsrechtlichen Gegebenheiten in Einklang zu bringen. Vertragsentwürfe werden bei Bedarf in enger Zusammenarbeit mit Ihrem steuerlichen Berater ausgearbeitet.

Immer häufiger treten Sachverhalte auf, die in erbrechtlicher Hinsicht konkrete Bezüge zum internationalen Privatrecht haben, etwa weil der Erblasser oder der Erbe ausländischer Staatsangehöriger ist oder sich dauerhaft im Ausland aufhält, oder Immobilien oder Firmenbeteiligungen im Ausland Teil des Nachlasses sind. Wir informieren Sie in diesem Zusammenhang darüber, welches Recht anwendbar ist und weisen auf die Gestaltungsmöglichkeiten nach deutschem Recht hin. Eine Beratung über den Inhalt und die Rechtsfolgen ausländischen Rechts übernehmen wir nicht.

Erbrecht - EGH Eifert Geerts Harting Rechtsanwälte PartG mbB

Typische Verträge oder Erklärungen:
• Testament
• Bedürftigentestament/Behindertentestament
• Unternehmertestament (Sicherung der Weiterführung eines Unternehmens)
• Erbvertrag
• Erb- und Pflichtteilsverzichtsvertrag
• Zuwendungsverzichtsvertrag
• Vorweggenommene Erfolge
• Schenkungen
• Erbscheinsantrag
• Testamentsvollstreckung
• Erbauseinandersetzungen ■