Immobilienrecht

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Immobilienrecht2018-09-19T12:58:44+02:00

• Grundstücksvertragsrecht (Beratung von Verkäufern und Käufern bei der Strukturierung und Abwicklung von Immobilienübertragungsverträgen aller Art, Begleitung bei Verhandlung und Vertragsabschluss oder bei der Zwangsversteigerung)
• Immobilienwirtschaftsrecht (Beratung von Immobilien-Leasinggesellschaften, Bauträgern, Bauunternehmen, Projektentwicklern, Insolvenzverwaltern und öffentlich-rechtlichen Körperschaften)
• Recht des Wohnungseigentums (Erstellung und Überprüfung von Teilungserklärungen und Gemeinschaftsordnungen, Beratung von Wohnungseigentümern und Verwaltern im Zusammenhang mit der Eigentümerversammlung, Beschlussanfechtungen und Anfechtungsklagen, Streitigkeiten um bauliche Änderungen und Gebrauchsregelungen, Prüfung von Wirtschaftsplänen und Jahresabrechnungen)
• Finanzierungen – Beratung von Kreditnehmern und Kreditgebern bei Immobilienfinanzierungen und Maßnahmen der Immobiliarzwangsvollstreckung