Um deutschen Anlegern eine Investition in Öl- und Gasquellen in Kanada zu ermöglichen, wurden ab dem Jahre 2008 von der kanadischen Gesellschaft Conserve Oil Corporation die Fondsgesellschaften
– POC Eins GmbH & Co. KG
– POC Zwei GmbH & Co. KG
– POC Growth GmbH & Co. KG
– POC Growth 2. GmbH & Co. KG
– POC Grwoth 3 Plus GmbH & Co. KG
– POC Growth 4. GmbH & Co. KG
– POC Natural Gas 1 GmbH & Co. KG
– POC Oikos GmbH & Co. KG
aufgelegt. Konzeptionsgemäß beteiligten sich die Fondsgesellschaften als Limited Partner an kanadischen Objektgesellschaften, welche die Öl- und Gasquellen erwarben. Die Investitionen in Öl- und Gasquellen in Kanada sollte den Anlegern hohe Renditen erbringen und darüber hinaus der Steuerersparnis dienen. Wie bei zahlreichen anderen Fonds hat sich dieses Ziel nicht realisiert. Bereits im Jahre 2013 waren auf Empfehlung der Fondsgeschäftsführung sechs der acht kanadischen Objektgesellschaften in eine Master-Limited-Partnership, welche als COGI Ltd. Partnership firmiert, zusammengefasst worden. Hierdurch sollten Optimierungseffekte eintreten, insbesondere im operativen, administrativen und im Managementbereich.
Der Verfall des Öl- und Gaspreises führte jedoch dazu, dass die kanadische Objektgesellschaft die Darlehen, welche zum Erwerb der Öl- und Gasquellen aufgenommen wurden, nicht mehr bedienen konnte. Im Juni 2015 kündigte die kanadische Bank die Darlehen in einem Umfang von fast 50 Mio. CAD, was schlussendlich die Insolvenz der COGI Ltd. Partnership zur Folge hatte. Mit neuen Anlegergeldern wurde im Jahre 2017 ein Restart beschlossen. Es wurden Öl- und Gasquellen aus der Insolvenzmasse erworben und eine neue Geschäftsführung bestellt. Ob damit ein Totalverlust der Einlage abgewendet werden kann, erscheint fraglich.
Viele geschädigte Anleger stellen sich daher die Frage, ob eine Möglichkeit besteht, ihr eingelegtes Kapital zurückzuerlangen. Vor dem Landgericht Berlin konnten bereits obsiegende Urteile für Anleger erstritten werden, da in den Verkaufsprospekten über kapitalmäßige Verflechtungen der ehemaligen Geschäftsführerin Monika Galba nicht hinreichend aufgeklärt wurde. Im Falle einer nachweislich fehlerhaften Aufklärung besteht die Möglichkeit, die gezahlte Kapitaleinlage zurückzufordern. Aufgrund drohender Verjährung von Schadensersatzansprüchen empfehlen wir Anlegern der POC-Fonds, sich zeitnah von einem hierauf spezialisierten Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten zu lassen.