Immobilienrecht

//Immobilienrecht
Immobilienrecht2018-09-18T15:10:58+02:00

Unter Grundbesitz versteht man Grundstücke mit oder ohne aufstehendem Gebäude, Eigentumswohnungen und Erbbaurechte. Notariell beurkundungspflichtig sind dabei alle Verträge, durch die sich ein Beteiligter verpflichtet, das Eigentum an einem Grundstück zu übertragen oder zu erwerben. Auch die Begründung von Wohnungseigentum, die Bestellung von Grundpfandrechten und sonstigen Rechten an Grundstücken bedarf der Mitwirkung des Notars.

Wir begleiten die Urkundsbeteiligten auf dem Weg vom ersten Beratungsgespräch bis hin zur Eigentumsumschreibung im Grundbuch. Wir informieren über gesetzliche Vorschriften, klären über Konsequenzen auf und sorgen für eine rechtlich ausgewogene und transparente Gestaltung des Vertrages. Immobilienübertragungen im familiären Bereich werden von uns auch vor dem familienrechtlichen und erbrechtlichen Aspekten hinterfragt. Fachübergreifende Bezüge, die sich auf die vertragliche Gestaltung auswirken, stimmen wir unmittelbar mit den Fachberatern anderer Berufsgruppen (etwa Rechtsanwälten, Wirtschaftsprüfern, Steuerberatern, Architekten, Insolvenzverwaltern und Mediatoren) ab. Bei Bedarf empfehlen wir Ihnen gerne Spezialisten anderer Berufsgruppen und stellen den Kontakt her.

Eine schnelle und sorgfältige Abwicklung der beurkundeten Verträge sowie die Übernahme der erforderlichen Korrespondenz mit Behörden, Banken und Gerichten gehören selbstverständlich ebenfalls zu unserem Leistungsangebot.

Immobilienrecht - EGH Eifert Geerts Harting Rechtsanwälte PartG mbB

Typische Verträge oder Erklärungen:
• Kaufvertrag über Immobilien und Erbbaurechte
• Überlassungsvertrag
• Schenkungsvertrag
• Grundstückstauschvertrag
• Bauträgerkaufvertrag
• Immobilienleasingvertrag
• Weitergabe eines Betriebs mit Immobilien
• Aufteilung von Grundbesitz in Wohnungs- und Teileigentum
• Bildung von Erbbaurechten
• Bestellung von Grundschulden zur Kreditsicherung
• Bestellung von sonstigen dinglichen Rechten an Grundstücken (Nießbrauchsrechte, Wohnungsrechte, Dienstbarkeiten, Reallasten)
• Vereinigung und Teilung von Grundbesitz
• Anfertigung von Löschungsbewilligung und Löschungsantrag ■