Notar

/Notar
Notar2018-09-18T14:49:02+02:00

Als öffentliche Urkunde trägt die notarielle Urkunde nicht nur den Beweis der Echtheit in sich, sondern belegt auch die inhaltliche Wahrheit des in ihr beurkundeten Vorgangs sowie die Identität der Beteiligten – und dies auch nach Jahrzehnten. Bewiesen wird die Richtigkeit der Beurkundung, d.h. dass die Erklärung nach Inhalt, Ort und Zeit wie beurkundet abgegeben wurde.

Notarielle Urkunden sind nicht nur hervorragende Beweismittel vor Gericht; aus notariellen Urkunden kann ohne Inanspruchnahme gerichtlicher Hilfe selbst die Zwangsvollstreckung betrieben werden. Auch im Bereich der Rechtspflege verlassen sich Behörden wie Handels-register, Grundbuchamt und Nachlassgericht bei ihren Eintragungen auf die Richtigkeit von notariellen Urkunden. Den Behörden wird dadurch die personal- und arbeitsintensive Prüfung oft sehr komplexer Sachverhalte abgenommen, ohne dass eine sachkundige Vorprüfung unterbleibt.

Neben ihrem hohen Beweiswert kommt notariellen Urkunden aber auch eine besondere Warnfunktion zu und schützt Privatpersonen bei der Abgabe und dem Empfang der vielleicht wichtigsten Erklärungen im Leben, beispielsweise Immobilienveräußerung und -erwerb, Ehevertrag, Scheidungsfolgenvereinbarung, Testament und Nachfolge, Pflichtteils- oder gar Erbverzicht, Vorsorgevollmacht, Unternehmensgründung und -nachfolge sowie Adoption. Durch die Anordnung der Beurkundungsform schützt der Gesetzgeber den Erklärenden so vor den Folgen übereilten Handelns. Der Urkundsbeteiligte soll auf diesem Weg Zeit bekommen, sich die Konsequenzen einer Unterschrift vor Augen zu führen und vom Notar als neutralem Dritten in Zweifelsfragen Rat einholen zu können.

Um dieser Schutzfunktion gerecht zu werden, spielt die praxisrelevante und pragmatische Beratung durch den Notar im Vorfeld der Beurkundung eine entscheidende Rolle.

Wir machen unsere Mandanten mit den gesetzlichen Gegebenheiten vertraut, klären sie über rechtliche Konsequenzen und mögliche Risiken auf und entwickeln Verträge, die langfristig die Interessen aller Beteiligten gerichtsfest sichern. So verbinden wir unsere klassische notarielle Tätigkeit mit präventiver und neutraler Beratung.

Diese notarielle Beratungsleistung ist nach der Kostenordnung in der Beurkundungsgebühr enthalten und aus diesem Grund gebührenfrei, wenn es im Anschluss an die Beratung zu einer Beurkundung kommt. Unterbleibt die Beurkundung, ist die Erstberatung beim Notar häufig kostenlos.

Lassen Sie sich daher beraten! Auf den nachfolgenden Seiten stellen wir Ihnen einige unserer Beratungsfelder vor.

• Service
• Immobilienrecht
• Gesellschaftsrecht
• Erbrecht
• Familienrecht
• Vorsorgevollmacht, Betreuungsvollmacht, Patientenverfügung
• Sonstige Tätigkeiten
• Kosten ■

notariat_einleitung